Berichte aus den Jahren:
Berichte aus dem Jahr 2023:
Donnerstag 21. Dezember 2023 
 
Montag 18. Dezember 2023 
Efas-Newsletter Dezember 2023

| Blitz- und Glatteis im Winter | Löschdecken | | Sport schlägt Tablette | Fit mit Ingwer durch die grauen Tage! |
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Dienstag 12. Dezember 2023 
Tarifeinigung im TV-L

In der dritten Verhandlungsrunde wurde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder am 9. Dezember 2023 in Potsdam eine Tarifeinigung erreicht. Die Einigung sieht folgende Erhöhungen vor:

• Einmalig 1.800 Euro im Dezember 2023 (Inflationsausgleich)
• von Januar bis Oktober 2024 eine monatliche Zahlung in Höhe von 120 Euro (Inflationsausgleich)
• ab dem 1.11.24 Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro
• ab dem 1.02.25 Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um 5,5 Prozent (min. 340 €)

Ver.di-Flugblatt zum Tarifabschluss im TV-L-Bereich: ver.di:Flugblatt_3VHR
Für die kirchlichen Beschäftigten bleibt abzuwarten, ob das Ergebniss übernommen wird. Das Prozedere ist das bekannte: 1. Warten auf das Schriftliche Einigungspapier des Tarifabschlusses / 2. Beschluss in der ADK (Arbeitsrechtlichen Kommission in Hannover), ob und zu wann das Tarifergebniss für die kirchlichen Beschäftigten Gültigkeit bekommt.
 
Donnerstag 9. November 2023 
Tarifverhandlungen im TV-L

Auch die zweite Verhandlungsrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder am 3. November 2023 in Potsdam hat keine Annäherung gebracht: „Die Arbeitgeber haben auch in der zweiten Runde kein Angebot vorgelegt und alle wesentlichen Forderungen und Erwartungen rundweg abgelehnt..."
"Wir werden die Warnstreiks deshalb in der Zeit vor der nächsten Runde massiv ausweiten“, kündigte ver.di-Vorsitzende Frank Werneke an. Die Verhandlungen werden in der dritten Runde am 7. und 8. Dezember 2023 fortgesetzt.
Auswirkungen haben diese Verhandlungen des öffentlichen Dienstes auch für den Teil der kirchlichen Beschäftigten, die nach TV-L vergütet werden.
Ver.di-Flugblatt zur 2. Verhandlungsrunde im TV-L-Bereich: ver.di:Flugblatt_2VHR
 
Montag 6. November 2023 
Wegstreckenentschädigung noch bei 38 Cent

Bereits am 29. Juni 2023 hat der Landessynodalausschuss in seiner Sitzung beschlossen, die erhöhte Wegstreckenentschädigung noch bis zum 31.12.2024 zu verlängern. Es wird damit einer Regelung des Landes Niedersachsen gefolgt. Bis Ende 2024 beträgt die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke somit 38 Cent je Kilometer (statt 30 Cent).
 
Montag 6. November 2023 
Efas-Newsletter Oktober 2023

| Arbeitshandschuhe für jeden Zweck | Seminarangebote der Berufsgenossenschaften 2024 | | Psychische Gesundheit bei der Arbeit gestalten und erhalten |
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Mittwoch 4. Oktober 2023 
Neues aus der ADK:

Die Arbeitnehmervertreter*innen aus der ADK informieren mit der ADK-Info 2/2023 über die Ergebnisse aus der letzten Sitzung vom 20. September 2023:
TVöD-Abschluss aus 2023 wurde nun komplett für die kirchlichen Beschäftigten übernommen. Dieses bedeutet, dass im Sozial- und Erziehungsdienst ab 1. März 2024 die Entgelte sich um 200 Euro plus 5,5% erhöhen.
20,- € monatlicher Fahrtkostenzuschusses für den ÖPNV möglich. Ab dem 01.10.2023 können die Kirchlichen Arbeitgeber mit Mitarbeitervertretung nun eine Dienstvereinbarung über die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses von bis zu monatlich 20,- € für den ÖPNV vereinbaren.
Mehr zu den Beschlüssen in der ADK-Info 2-2023
 
Donnerstag 21. September 2023 
ver.di informiert: Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst der Länder 2023
 
Dienstag 19. September 2023 
Zusätzliche Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten im Erziehungsdienst

Durch den TVöD-S+E Tarifabschluss in 2022 haben Beschäftigte im Erziehungsdienst seit diesem Jahr Anspruch auf mehr Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten. Zusätzlich zu den Vorbereitungszeiten, die sich aus dem KiTaG ergeben, erhalten Mitarbeitende nun pro Kalenderjahr (01.01. - 31.12.) 30 Stunden (für Vollzeitbeschäftigte ca. 4 Tage). Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich diese Stundenzahl anteilig.

Grundsätzlich sind die Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten innerhalb der persönlichen Arbeitszeit der Mitarbeitenden einzuplanen! Grundsätzlich sollen diese Zeiten deshalb auch nicht zu Mehrarbeit oder Überstunden führen!

Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der Tarifeinigung, wonach "im Rahmen der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Kalenderjahr 30 Stunden für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung verwendet" werden. Diese Formulierung legt eindeutig fest, dass es sich um anteilige Arbeitszeit handelt, die für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung zu verwenden ist.

Sollten dafür im Rahmen des sogenannten Direktionsrechtes Mehrarbeits- oder Überstunden angeordnet werden, können Beschäftigte aber keinesfalls dazu gezwungen werden, sich diese auszahlen zu lassen! Diese Stunden sind zwingend auf dem Arbeitszeitkonto zu erfassen.

Bei weiteren Fragen dazu, stehen wir Euch selbstverständlich gern zur Verfügung.

 
Dienstag 19. September 2023 
Efas-Newsletter September 2023


| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Fortbildung für erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit | | Akkubetriebene Geräte und Maschinen |
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Montag 24. August 2023 
Efas-Newsletter August 2023


| Ergonomie | Klima, Mensch, Gesundheit | | Immer im Dienst! | Leitern als Arbeitsplatz und als Verkehrsweg | Im Notfall richtig handeln - weil jede Sekunde zählt |
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Mittwoch 12. Juli 2023 
 
Mittwoch 28. Juni 2023 
S+E-Beschäftigte: Ansprüche geltend machen!

Ende des letzten Jahres hatten wir Euch bezüglich des Tarifabschlusses zum TVöD-S+E von Mai 2022 informiert. Der Tarifvertrag trat mit dem 01.07.2022 in Kraft. Die Übernahme durch die ADK erfolgte Ende November 2022. Aus Euren Anfragen entnehmen wir, dass noch nicht alle Bestandteile des Tarifvertrags umgesetzt wurden. Die Umsetzung bezüglich der S+E-Zulage, der Regenerations- und Umwandlungstage erfolgte recht zügig. Der Tarifvertrag hat aber auch eingruppierungsrelevante Bestandteile, bei denen aufgrund der vielen Unsicherheiten bisher keine Höhergruppierung bei allen Mitarbeitenden, die möglicherweise einen Anspruch darauf hätten, erfolgt ist. Zwar ist der Arbeitgeber zur Umsetzung des Tarifvertrags verpflichtet und es wurde auch vereinbart, dass dies rückwirkend zu erfolgen hat. Allerdings droht jetzt möglicherweise ein Verfall der Ansprüche.
Um das zu verhindern, stellt bitte schnellstmöglich (!!!) folgenden Antrag:
Geltendmachung von Ansprüchen aus dem TVöD-S+E_2022

Es gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2022, dass Praxisanleiter*innen in der Ausbildung z. B. von Erzieher*innen oder Sozialassistent*innen monatlich 70,- Euro erhalten, wenn dieses mindestens 15% der Gesamttätigkeit ausmacht (in Vollzeit 5,85 Wochenstunden).


Zudem gibt es die Möglichkeit für Erzieher*innen in die Entgeltgruppe S 8b eingruppiert zu werden, wenn "besonders schwierige fachlichen Tätigkeiten" ausgeführt werden. Dazu zählen u.a.:
• Arbeit in Gruppen mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf (mindestens 15%);

Facherzieher*innen (z.B. für Integration oder für Sprachförderung) mit mindestens 160 Stunden Weiterbildung.

 
Freitag 16. Juni 2023 
Neues aus der ADK:

Aus der gestrigen ADK-Sitzung am 15. Juni 2023 vermeldet die Kirchengewerkschaft Niedersachsen auf ihrer Homepage, dass Teile des letzten Tarifabschlusses aus dem TVöD-Bereich für die Beschäftigten in der Hannoverschen Landeskirche übernommen wurden.
So erhalten alle Beschäftigten die nach TVöD vergütet werden, einen einmaligen steuerfreien Inflationsausgleichzahlung von 1.460 Euro, der mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt wird.
Von August 2023 bis Februar 2024 erhalten die TVöD-Beschäftigten monatliche steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von 220 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig.
Die im TVöD beschlossenen Tariferhöhungen ab 1. März 2024 konnten noch nicht beschlossen werden, da die endgültigen Texte im TVöD noch in Bearbeitung sind. Die Arbeitgeber haben in einer Absichtserklärung die vollständige Übernahme der Tariferhöhungen für den Sozial- und Erziehungsdienst zugesagt, so die Kirchengewerkschaft Niedersachsen.
Mehr dazu in der ADK-Info 1-2023
 
Donnerstag 1. Juni 2023 
Ergebnis der Wahl einer Vertrauensperson der Schwerbehinderten im Kirchenkreis Göttingen-Münden

Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,
die Wahl einer Vertrauensperson der Schwerbehinderten am 31. Mai 2023 führte zu folgendem Ergebnis. Von den 43 wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben 24 ihr Wahlrecht ausgeübt. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 55,8 %. 1 abgegebener Stimmzettel war ungültig. Dabei entfielen die Stimmen auf die Kandidatin wie folgt:
gewählt ist Frau Gabriele Schramme mit 23 Stimmen.
 
Mittwoch 31. Mai 2023 
Ergebnis der MAV-Wahl 2023 im Kirchenkreis Göttingen-Münden

Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,
die Wahl der Mitarbeitervertretung am 31. Mai 2023 führte zu folgendem Ergebnis. Von den 1.352 wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben 359 ihr Wahlrecht ausgeübt. Die Wahlbeteiligung lag damit bei rund 26,5 %. 16 der abgegebenen Stimmzettel waren ungültig. Dabei entfielen die Stimmen auf die Kandidatinnen und Kandidaten wie folgt: .
MAV-Wahlergebnis 2023
 
Montag 22. Mai 2023 
Efas-Newsletter Mai 2023


| Gut geplant ist halb gefeiert. | Hautschutz bei der Arbeit mit Nässe | | Neue einheitliche Unternehmensnummer bei den Berufsgenossenschaften | Der Mutterschutz bei der Arbeit |
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Dienstag 16. Mai 2023 
Vorstellung der MAV-Kandidatinnen und Kandidaten zur MAV-Wahl 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Auftrag des Wahlausschusses zur Wahl der Mitarbeitervertretung im Kirchenkreis Göttingen-Münden 2023 veröffentlichen wir die Vorstellungen der Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Kandidatin zur Vertrauensperson der Schwerbehinderten in der Wahlzeitung oder als Wahlplakat zum Aushang.
MAV-Wahlzeitung_2023
MAV-Wahlplakat_2023
Anforderung der Briefwahlunterlagen
 
Donnerstag 6. April 2023 
Wahl der Mitarbeitervertretung am 31. Mai 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Wahlausschuss zur Wahl der Mitarbeitervertretung im Kirchenkreis Göttingen-Münden 2023 hat an alle Einrichtung des Kirchenkreises, die Kirchengemeinden und die Kindertagesstätten die Informationen zur anstehenden MAV-Wahl versendet. In den Gemeinden und Einrichtungen liegen das Wahlausschreiben, der Antrag auf Briefwahlunterlagen und die Vordrucke für die Kandidatinnen und Kandidaten aus. Die Anlagen findet Ihr auch hier:
Wahlausschreiben_2023
Briefwahlunterlagen und Vorschläge zu Kandidatinnen und Kandidaten
 
Mittwoch 29. März 2023 
Efas-Newsletter März 2023


| Wie Mitarbeitende in der Kirche gesund bleiben | Individueller Gesundheitsschutz für Mitarbeitende | | Tipps zum rückenschonenden Heben und Tragen | Neue Materialien der EFAS |
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Mittwoch 22. März 2023 
Bericht von der Mitarbeiterversammlung

Gestern, am 21. März 2023 fand unsere Mitarbeiterversammlung im Kirchenkreis Göttingen-Münden statt. Bei der gut besuchten Veranstaltung wurde ein Wahlvorstand für die anstehende MAV-Wahl und die Wahl der neuen Vertrauensperson der Schwerbehinderten gebildet. Er setzt sich zusammen aus den Kolleginnen S. Huschenbett (KKA), A. Wille (KKA), P. Graubner (KKA). Für die Bereitschaft, die anstehende MAV-Wahl im fusionierten Kirchenkreis Göttingen-Münden zu organisieren und durchzuführen, ein herzliches Dankeschön seitens der MAV!
Nach 35 Jahren Mitgliedschaft in der MAV wurde unsere Kollegin Heike Hildmann in Ihrer letzten Mitarbeiterversammlung vor ihrer wohlverdienten Verrentung für ihre langjährigen MAV-Verdienste gewürdigt. Mit großem Applaus dankten Ihr die anwesenden Beschäftigten dafür. Den Wortlaut der Abschiedsrede vom Vorsitzenden findet Ihr hier noch einmal.
Tätigkeitsbericht 2022
 
Mittwoch 15. März 2023 
Mitarbeiterversammlung am 21.03.2023

Am 21. März 2023 findet die Mitarbeiterversammlung im Kirchenkreis Göttingen-Münden statt. Alle Beschäftigten sind hierzu bereits eingeladen worden. Stattfinden wird die Mitarbeiterversammlung in der Christuskirche Göttingen, Friedrich-Naumann-Str. 66 in 37081 Göttingen. Vor Ort stehen nur bedingt Parkplätze zur Verfügung. Daher schlagen wir die Anreise mit dem ÖPNV vor. Die Linien 41 und 42 (im 15min. Takt) halten direkt vor der Kirche (Haltestelle: Rosmarinweg). Wer dennoch mit dem PKW kommen will/muss, der sollte den öffentlichen und kostenlosen Parkplatz am Groner Freibad benutzen (Entfernung: 450m; zu Fuß laut googlemaps 5 min.).
Einladung zur Mitarbeiterversammlung 2023
 
Mittwoch 20. Februar 2023 
Efas-Newsletter Februar 2023


| Studie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in evangelischen Kirchengemeinden ist gestartet | Sicher fahren - in jeder Verkehrssituation | | Ist es das Ende der Pandemie - oder doch noch nicht ganz? |
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Montag 20. Februar 2023 
Anschreiben an alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst

Am 1. Februar 2023 haben wir alle Beschäftigten im TVöD S+E-Bereich angeschrieben und über den aktuellen Tarifabschluss informiert. Leider ist unser Schreiben bei einigen von Euch nicht angekommen. Für alle die, die den Brief nicht erhalten haben, hier unser Schreiben als PDF-Dokument.
Brief zum TVöD-S+E-Abschluss 2022
 
Mittwoch 1. Februar 2023 
Antragsfrist für S+E Umwandlungstage noch bis 28.02.2023

Beschäftigte im TVöD S+E-Bereich, die eine S+E-Zulage erhalten können diese in freie Tage (sogenannte Umwandlungstage) umwandeln. Noch bis zum 28. Februar 2023 kann diese Umwandlung der S+E-Zulage für dieses Jahr geltend gemacht werden. Wann diese freien Tage genommen werden sollen, kann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Mehr zu den Umwandlungstagen hier.
Geltendmachung sowie der Antrag zur Beantragung von Umwandlungstagen:
Geltendmachung Umwandlungstage
Antrag auf Umwandlungstage
 
Mittwoch 1. Februar 2023 
Efas-Newsletter Januar 2022


| Durchgangsärzte*innen | Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren | | Download-Bereich auf efas-online.de | Essen bald aus dem 3-D Drucker? |
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