Freitag 21. Dezember 2018
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wünscht Ihnen und Euch
Eure Mitarbeitervertretung |
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Dienstag 20. November 2018
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Grundsätze bei der Urlaubsplanung
Die MAV hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Grundsätzen für die Urlaubsplanung. Dies ist geregelt im § 40 des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG). Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind:
• die Anordnung von Betriebsferien/Schließzeiten (an denen nicht gearbeitet wird)
• die Festlegung von Urlaubssperren
• die Frage, ob geteilter oder ungeteilter Urlaub genommen werden kann/muss
• die Verteilung des Urlaubs innerhalb des Urlaubsjahres
• die Aufstellung von sozialen Gesichtspunkten, unter denen Mitarbeiter*innen vorrangig Urlaub gewährt wird
Durch eine Vereinbarung mit der MAV läßt sich auch der Anteil des individuell festzulegenden Urlaubs im Verhältnis zum Anteil eines eventuellen Betriebsurlaubs klären. Maximal 3/5 des bestehenden jährlichen Urlaubsanspruches darf arbeitgeberseitig verplant werden. 2/5 des Urlaubsanspruches müssen individuell durch die Beschäftigten planbar sein.
Bei Fragen stehen wir euch selbstverständlich zur Verfgügung.
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Donnerstag 15. November 2018
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Bericht aus der ADK-Sitzung vom 08.11.2018
• In der ADK-Sitzung vom 08.11.2018 ist wie bereits angekündigt die Übernahme des Tarifabschlusses aus dem TVöD SuE beschlossen worden.
Die Nachzahlungen wurde mit der Oktober-Abrechnung überwiesen.
• Bei der vorübergehenden Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten im SuE-Bereich (Sozial- und Erziehungsdienst) wird ab dem 01.01.2019 die Regelung gemäß § 14 Abs. 2 TVöD angewendet. Im Gegensatz zu der Regelung gemäß § 14 Abs. 2 TV-L wird die dort bestehende "Kann-Regelung" in eine "Bestimmung" verändert, so dass die Vorraussetzung für eine persönliche Zulage für eine übertragene höherwertige Tätigkeit bereits nach 3 Arbeitstagen als erfüllt gilt.
• Über eine verbesserte Stufenlaufzeit für Heilpädagog*innen/Erzieher*innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten wurde keine Einigung erzielt.
ADK-Info-2-2018 |
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Efas-Newsletter Oktober 2018
Infektionsschutz | Seminare der Berufsgenossenschaften 2019 | Rüsten Sie Ihr Auto für winterliche Straßenverhältnisse| Pflege für die Gartengeräte
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Das ver.di-Bildungswerk bietet am Dienstag, den 23.10.2018 um 17.30 Uhr
eine kostenlose Info-Veranstaltung zum Thema: Techniken des Stressmanagements und Selbstbehauptung an. In der Veranstaltungsreihe „After-Work-Bildung“ bietet die ver.di-Geschäftsstelle in Göttingen immer wieder Fortbildungen an. Es wird lediglich um eine Anmeldung gebeten.
Die „After-Work-Bildung“ wird zwischen 17:30 und 20:00 Uhr in der Groner-Tor-Str. 32, 37073 Göttingen angeboten.
Weitere Informationen zur Fortbildung und Anmeldung
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Mittwoch 19. September 2018
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Mitarbeiterversammlung 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am Donnerstag, den 27. September 2018 findet ab 14.00 Uhr die diesjährige Mitarbeiterversammlung statt. Bitte meldet Euch dazu noch an. Stattfinden wird sie in der Ev.-luth. Christuskirche, Friedrich-Naumann-Str. 66 in 37081 Göttingen
Einladung zur Mitarbeiterversammlung 2018
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Dienstag 18. September 2018
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Das ver.di-Bildungswerk bietet am Dienstag, den 25.09.2018 um 17.30 Uhr
eine kostenlose Info-Veranstaltung zum Thema: Die betriebsbedingte Kündigungen an. In der Veranstaltungsreihe „After-Work-Bildung“ bietet die ver.di-Geschäftsstelle in Göttingen immer wieder Fortbildungen an. Es wird lediglich um eine Anmeldung gebeten.
Die „After-Work-Bildung“ wird zwischen 17:30 und 20:00 Uhr in der Groner-Tor-Str. 32, 37073 Göttingen angeboten.
Weitere Informationen zur Fortbildung und Anmeldung
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Donnerstag 16. August 2018
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Auflösung der Aktion: "Sommer, Sonne, Rätselzeit"
Hier nun die Auflösung unseres Sommerrätsels. Die Lösungen seht Ihr unten (1a/2c/3b/4a). Unter den Teilnehmenden gab es keine Einsendung, die alle
Fragen richtig beantwortet hat. Unter allen Teilnehmenden wurden 10 Gutscheine von "Promotio - Zentrum für Gesundheit, Fitness und Wohlbefinden" für eine Probewoche verlost. Die Gewinner werden von uns schriftlich benachrichtigt.
1) Eine Kollegin fragt: „Wie viele Tage im Voraus darf ich eine Anordnung meines Dienstplanes erwarten?“
a) Dienstpläne müssen rechtzeitig angeordnet werden. Wann das noch rechtzeitig ist, regelt die MAV mit den Arbeitgebern.
Erklärung
Der Zweck des Mitbestimmungsrechts der MAV ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zu regeln.
Die Vorgesetzten, die Arbeitgeber und die MAV handeln gemeinsam aus, wann der beste Zeitpunkt für die Festlegung ist. |
2) Eine überraschende Teamsitzung wurde einberufen. Einige Mitarbeiterinnen haben in dieser Zeit jedoch bereits frei. Müssen sie dennoch erscheinen?
c) Besprechungen gehören zur Arbeitszeit. Ohne die Zustimmung der Mitarbeitervertretung: keine Anordnung! Ohne die Zustimmung: keine Arbeitspflicht!
Erklärung
Arbeitszeit ist nie freiwillig und unterliegt stets unserer vorausgehenden Mitbestimmung (egal ob Besprechung oder Fortbildung). |
3) Ein Mitarbeiter arbeitet von 7.30 - 16.00 Uhr im Gruppendienst, hat eine 1/2 Stunde Pause und soll nun eine plötzlich erkrankte Kollegin bis 18.00 Uhr vertreten. Die Vorgesetzte sagt: „Not kennt kein Gebot!“ Stimmt das?
b) Ja, im Notfall müssen wir einander helfen.
Erklärung
Dies ist der Fall, wenn so etwas plötzlich eintritt. Es greift hier die Pflicht zur gegenseitigen Hilfe und Rücksicht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§241 BGB). Im §14 des Arbeitsschutzgesetzes wird für außergewöhnliche Fälle der Belastungsschutz aufgeweicht, falls Arbeitgebern Vorkehrungen zur Abhilfe nicht zuzumuten sind.
Für den nächsten Tag kann es dann nicht mehr gelten. Dann müssen die Arbeitszeiten dem Arbeitszeitgesetz entsprechen. Das heißt im Regelfall 8 Stunden, maximal aber 10 Stunden verlängert werden, wobei dann eine Pause von 45 Minuten gemacht werden muss.
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4) Eine Kollegin stellt einen Urlaubsantrag bei ihrer Leitung. Dieser wird abgelehnt mit der Begründung, dass bereits zwei Kolleginnen zeitgleich Urlaub gewährt wurde.
a) Urlaubsgrundsätze bestimmt die MAV mit.
Erklärung
Die einseitige Festlegung durch den Arbeitgeber auf eine Quote von Mitarbeitern, denen im gleichen Zeitraum Urlaub gewährt werden kann, verletzt das Mitbestimmungsrecht der MAV. Es kann ja sein, dass sich die Personalnot noch weiter verschärft. Ob das zu Lasten der Erholungsurlaube gehen muss, bestimmt die MAV mit. |
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Die Mitarbeitervertretung wünscht allen Beschäftigten des Kirchenkreises Göttingen eine schöne Urlaubs- und Sommerzeit Bitte schon einmal vormerken! Die Mitarbeiterversammlung findet in diesem Jahr am 27. September statt. Eine schriftliche Einladung folgt. |
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Efas-Newsletter Juli 2018
Die Neuauflage der EFAS-Broschüre "Mit Feuer und Flamme für den Brandschutz" | Werkzeugkasten für die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) | Informationen zum Einsatz von Kohlendioxid-Feuerlöschern| "Gesund und erfolgreich führen" - Unterstützung für Führungskräfte
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Danke fürs Mitradeln
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen herzlichen Dank allen, die sich am Team des Ev.-luth. Kirchenkreises Göttingen am Stadtradeln Göttingen beteiligt haben. In diesem Jahr haben sich 8 Leute dem Team des Kirchenkreises Göttingen angeschlossen, um gemeinsam 1284 Kilometer zu fahren. Das ist der Platz 21 von 41 teilnehmenden Teams in Göttingen geworden. Insgesamt wurden in Göttingen von 372 Radelnden 83.146 Kilometer gefahren.
Ergebnisse des Stadtradelns Göttingen 2018 im Einzelnen |
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Sommer, Sonne, Rätselzeit
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Die Sommerferien in Niedersachsen haben begonnen. Viele unserer KollegInnen gehen nun in den wohlverdienten Urlaub. Wir wünschen Euch allen eine schöne Sommerzeit. In diesem Jahr haben wir die Beschäftigten mit einer Postkarte angeschrieben und sie vor ein Rätsel gestellt. Eine Postkarte mit Fragen zum Arbeitsrecht (zum Dienstplan, Urlaub usw.).
All dies sind Fragen, die uns häufig gestellt werden. Gerne möchten wir diese Fragen an Euch weitergeben. Bei jeder Frage ist jeweils nur eine Antwort richtig.
Den Gewinnern dieses Sommerrätsels winken interessante Preise gesponsert von Promotio - Zentrum für Gesundheit, Fitness und Wohlbefinden. So gibt es z.B. Trainigs-, Kursgutscheine und kostenlose Massagen zu gewinnen.
Einsendeschluss für die Antworten (am besten per E-Mail an info@mav-goettingen.de) ist der 31.07.2018.
Am 15.08.2018 werden wir die richtigen Antworten veröffentlichen und die Gewinner informieren.
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Beginn eines neuen Ausgleichszeitraums des Arbeitszeitkontos
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Ab dem 01. Juli ist es erneut soweit - ein neuer Ausgleichszeitraum für die Arbeitszeitkonten vieler Beschäftigten beginnt wieder. Während für die Beschäftigten in den Tageseinrichtungen für Kinder der neue Zeitraum bereits ab dem 01. Februar begonnen hat, haben nun die übrigen Beschäftigten noch bis zum 01.07. die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob das bestehende Zeitguthaben aus dem aktuellen Zeitraum ausgezahlt oder in den neuen Ausgleichszeitraum übertragen werden soll (§ 7 Abs.2 der Dienstvereinbarung zu Arbeitszeitkonten im Kirchenkreis Göttingen). Um die getroffene Entscheidung dem Arbeitgeber mitzuteilen, stellen wir wieder ein Formular zur Verfügung, welches ausgefüllt dem Arbeitgeber zuzusenden ist.
Formular-Wahlmoeglichkeit.pdf
Antrag auf Freizeitausgleich.pdf |
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Stadtradeln Göttingen: Rauf aufs Rad fürs Klima!"
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach dem Erfolg im letzten Jahr mit 8.012 gefahrenen Radkilometern, 41 aktiven TeilnehmerInnen und Platz 1 in Göttingen, möchten wir auch in diesem Jahr wieder auf die Fahrrad-Aktion "Stadtradeln Göttingen" hinweisen. In der Zeit vom 03. Juni bis 23. Juni 2018 möchten wir als Kirchenkreis wieder gemeinsam Kilometer für den Klimaschutz radeln. Für Beschäftigte und Ehrenamtliche im Ev.-luth. Kirchenkreis Göttingen ist das Team: "Ev.-luth. KIRCHENKREIS GÖTTINGEN" gemeldet worden. Vielleicht seid Ihr dieses Jahr auch mit dabei? Hier die Registrierung für das Team
Flyer Stadtradeln Göttingen
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Das ver.di-Bildungswerk bietet am Dienstag, den 29.05.2018 um 17.30 Uhr
eine kostenlose Info-Veranstaltung zum Thema: Die verhaltensbedingte Kündigung –
Tat- bzw. Verdachtskündigungen an. In der Veranstaltungsreihe „After-Work-Bildung“ bietet die ver.di-Geschäftsstelle in Göttingen immer wieder Fortbildungen an. Es wird lediglich um eine Anmeldung gebeten.
Die „After-Work-Bildung“ wird zwischen 17:30 und 20:00 Uhr in der Groner-Tor-Str. 32, 37073 Göttingen angeboten.
Weitere Informationen zur Fortbildung und Anmeldung
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Donnerstag 26. April 2018
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EuGH setzt Kirchen Grenzen
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Donnerstag 19. April 2018
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Tarifeinigung im TVöD erzielt
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Am 17. April 2018 konnte in der 3. Verhandlungsrunde eine Tarifeinigung für die Beschäftigten im TVöD-Bereich erzielt werden. Für die kirchlichen Beschäftigten wirkt sich der Tarifabschluss nur für die pädagogischen Fachkräfte im Erziehungsdienst aus (und dieses auch nur, wenn der Tarifabschluss in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) übernommen wird). Für den SuE-Bereich sieht der Tarifabschluss wie folgt aus:
• Entgelterhöhung von 7,32% in drei Stufen:
• Entgelterhöhung rückwirkend zum 01.03.2018 um 3,11%
+ Einmalzahlung von 250 € für die Entgeltstufen S2 - S4
• Entgelterhöhung ab 01.04.2019 um 3,02%
• Entgelterhöhung ab 01.03.2020 um 1,03%
ver.di Flugblatt Tarifeinigung
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"Arbeitszeit, die zum Leben passt" - Gottesdienst zum Tag der Arbeit
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Gottesdienst am 29.04.2018 um 11.00 Uhr
in der St. Johanniskirche
Thema: Seit langem unterliegt die Gestaltung von Arbeitszeit der Maßgabe von Flexibilisierung.
Dabei richtet sich die „Flexibilität“ hauptsächlich an den Interessen der Arbeitgeber aus, nicht an denen der Beschäftigten. – Dieses muss sich ändern!
Gute Arbeit geht nur mit guten Arbeitszeiten. Arbeitszeit darf sich nicht nur an den Bedürfnissen der Arbeitgeber orientieren, sondern auch an den Wünschen und Bedürfnissen der Beschäftigten. Zeit, für eine faire Verteilung von Arbeit, Zeit für eine Arbeitszeitgestaltung, die an den Interessen der Beschäftigten orientiert ist!
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Efas-Newsletter April 2018
Mit dem Fahrrad sicher unterwegs | Raue Hände durch Frühjahrsputz | Rückengerechtes Arbeiten in der Kita| VBG-Branchenkatalog
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ver.di: 2. Verhandlungsrunde im öffentlichen Dienst (TVöD) wieder ohne Ergebnis
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Seit Anfang des Jahres finden wieder Tarifverhandlungen für den TVöD statt. Am 12./13 März 2018 traf man sich bereits zur zweiten Verhandlungsrunde. Noch immer gibt es kein Angebot der Arbeitgeber. Mit bundesweiten Warnstreiks werden jetzt die Forderungen untermauert. Die Tarifverhandlungen wirken sich auch erstmals auf das pädagogische Fachpersonal der KiTas im Kirchenkreis (seit 01.01.2017 nach TVöD vergütet) aus, sollte die ADK einen künftigen Tarifabschluss im TVöD übernehmen. Also unterstützt die KollegInnen in ihren Warnstreiks ... ... und zeigt Euch solidarisch.
ver.di Flugblatt 2. Verhandlungsrunde
ver.di- Video zu: "Gutes Geld, gute Leute, gute Arbeit |
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Mittwoch 28. Februar 2018
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Das ver.di-Bildungswerk bietet am Dienstag, den 13.03.2018 um 17.30 Uhr
eine kostenlose Info-Veranstaltung zum Thema: Über politische Fehlanreize und notwendige Reformen der Erwerbstätigkeit
von Frauen an. In der Veranstaltungsreihe „After-Work-Bildung“ bietet die ver.di-Geschäftsstelle in Göttingen immer wieder Fortbildungen an. Es wird lediglich um eine Anmeldung gebeten.
Die „After-Work-Bildung“ wird zwischen 17:30 und 20:00 Uhr in der Groner-Tor-Str. 32, 37073 Göttingen angeboten.
Weitere Informationen zur Fortbildung und Anmeldung
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Das ver.di-Bildungswerk bietet am Dienstag, den 20.02.2018 um 17.30 Uhr
eine kostenlose Info-Veranstaltung zum Thema: Auswirkungen von digitaler Arbeit an. In der Veranstaltungsreihe „After-Work-Bildung“ bietet die ver.di-Geschäftsstelle in Göttingen immer wieder Fortbildungen an. Es wird lediglich um eine Anmeldung gebeten.
Die „After-Work-Bildung“ wird zwischen 17:30 und 20:00 Uhr in der Groner-Tor-Str. 32, 37073 Göttingen angeboten.
Weitere Informationen zur Fortbildung und Anmeldung
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Efas-Newsletter Februar 2018
Das neue Mutterschutzgesetz | Arbeitsweltausstellung: "Die Berufungsfabrik" | 11.2. ist der Tag des Notrufs| Leitern werden sicherer
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Veränderungen zum Jahresbeginn 2018
• KZVK Hannover hebt Pflichtbeitragssatz ab 01.01.2018 auf 5,3 % an
Der Verwaltungsrat der Zusatzversorgungskasse der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (KZVK Hannover) hat beschlossen, den Pflichtbeitragssatz ab 01.01.2018 von bisher 4,8 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte auf 5,3% anzuheben. Damit verbunden ist auch eine Erhöhung der Eigenbeteiligung der Beschäftigten im Bereich der hannoverschen Landeskirche von 0,4% auf 0,65%. Die Einführung einer Eigenbeteiligung hatte die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission 2016 beschlossen, um die Leistungshöhe der betrieblichen Altersversorgung zu sichern.
• Entgelterhöhung für die TV-L Beschäftigten
Zum 01. Januar 2018 wurden die Tabellenentgelte und die Entgeltgruppenzulagen für die kirchlichen Beschäftigten im TV-L um 2,35% erhöht. Eingeführt wurde zudem die Entgeltstufe 6 für die Entgeltgruppen EG 9 bis EG 15
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