Berichte aus den Jahren:
Berichte aus diesem Jahr:
Montag 25. März 2024 
Efas-Newsletter März

| Unterweisung zum Verhalten im Brandfall in „real time“ | Keine gefährlichen Experimente beim Frühjahrsputz! | Im Sommer im Freien arbeiten | Mutterschutz nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz | Forum Pfarramt und Gesundheit am 27.06.2024 in Kassel |
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Dienstag 20. Februar 2024 
Efas-Newsletter Februar

| Tag des Notrufs | Sicherheitsbeauftragte | BGW-Seminarangebote | Stärkung der Immunabwehr |
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Montag 29. Januar 2024 
Neues aus der ADK:

In dieser ADK-Sondersitzung wurde die Übernahme des Inflationsausgleichsgeldes für alle kirchlichen Beschäftigten beschlossen, deren Eingruppierung sich nach den Regelungen des Tarifvertrages der Länder richtet. Näheres steht im ADK-Info 1/2024
 
Montag 29. Januar 2024 
Efas-Newsletter Januar

| Wenn das Gleichgewicht verloren geht | Menschen bewegen | BGW-Lernportal „Kurz & Kompakt“ | Gute Vorsätze im neuen Jahr aufrechterhalten |
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Donnerstag 11. Januar 2024 
Vorbereitungs- und Qualifikationszeiten im Erziehungsdienst

Auf Grund der vielen Nachfragen zu den geleisteten Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten hier noch einmal für Euch das gemeinsame Schreiben des Kirchenamtes und der Mitarbeitervertretung
Anschreiben Mitarbeitende Vorbereitungs- und Qualifizierungszeit
In jedem Fall solltet Ihr Euch die Dienstvereinbarung zu den Arbeitszeitkonten durchlesen (rechte Spalte - Stichwort: "Arbeitszeitkonto"). Wenn Ihr noch Fragen habt, stehen wir Euch gern telefonisch beratend zur Seite.
 
Dienstag 9. Januar 2024 
Dienstvereinbarung Fahrtkostenzuschuss - Jobticket

Durch einen Beschluss in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) im letzten Jahr, kann im Rahmen einer Dienstvereinbarung ein Fahrtkostenzuschusses von bis zu monatlich 20,- € für den ÖPNV vereinbart werden. Aus Gründen des Umweltschutzes und zur Personalgewinnung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt ein Zuschuss zu den Kosten für Fahrten im ÖPNV zwischen Wohnung und Arbeitsstelle gewährt. Im Kirchenkreis Göttingen - Münden wurde dazu die "Dienstvereinbarung über die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses gem. § 32 Abs. 1 DVO im Rahmen eines Jobtickets" abgeschlossen. Diese Dienstvereinbarung gilt ab dem 1. Februar 2024. Hier die Dienstvereinbarung zum Fahrtkostenzuschuss
 
Montag 8. Januar 2024 
Wann erfolgt die Übernahme des TV-L Abschlusses?

Am 12. Dezember 2023 hatten wir bereits darüber informiert, dass für die TV-L-Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine Tarifeinigung erfolgt ist. Der Verband Kirchlicher Mitarbeiter (VKM) berichtet auf seiner Homepage, dass es bereits am 26. Januar 2024 eine Sondersitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) geben wird, damit es schneller zur Auszahlung des Inflationsausgleichsgeldes kommt. Dadurch könnte laut VKM die vorgesehene Einmalzahlung bereits mit dem Gehalt Ende Februar 2024 erfolgen. Die weiteren monatlichen Beträge des Inflationsausgleichsgeldes bis einschließlich Oktober 2024 könnten ebenfalls bereits beschlossen werden. Mehr dazu auf der Homepage des VKM
 
Donnerstag 21. Dezember 2023 
 
Montag 18. Dezember 2023 
Efas-Newsletter Dezember 2023

| Blitz- und Glatteis im Winter | Löschdecken | | Sport schlägt Tablette | Fit mit Ingwer durch die grauen Tage! |
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Dienstag 12. Dezember 2023 
Tarifeinigung im TV-L

In der dritten Verhandlungsrunde wurde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder am 9. Dezember 2023 in Potsdam eine Tarifeinigung erreicht. Die Einigung sieht folgende Erhöhungen vor:

• Einmalig 1.800 Euro im Dezember 2023 (Inflationsausgleich)
• von Januar bis Oktober 2024 eine monatliche Zahlung in Höhe von 120 Euro (Inflationsausgleich)
• ab dem 1.11.24 Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro
• ab dem 1.02.25 Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um 5,5 Prozent (min. 340 €)

Ver.di-Flugblatt zum Tarifabschluss im TV-L-Bereich: ver.di:Flugblatt_3VHR
Für die kirchlichen Beschäftigten bleibt abzuwarten, ob das Ergebniss übernommen wird. Das Prozedere ist das bekannte: 1. Warten auf das Schriftliche Einigungspapier des Tarifabschlusses / 2. Beschluss in der ADK (Arbeitsrechtlichen Kommission in Hannover), ob und zu wann das Tarifergebniss für die kirchlichen Beschäftigten Gültigkeit bekommt.