Auflösungsvertrag:
Ein schriftlicher Auflösungsvertrag (auch Aufhebungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung genannt) beendet einvernehmlich das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein Auflösungsvertrag wirkt also wie eine Kündigung. |
Mit einem Auflösungsvertrag kann:
Beabsichtigt der Arbeitgeber sich mittels eines Auflösungsvertrages von Beschäftigten zu trennen, so muss den Beschäftigten die Möglichkeit angeboten werden, sich an die Mitarbeitervertretung zu wenden - oder diese zu informieren.
Vor- und Nachteile von Auflösungsverträgen:
Ist nach der Beschäftigung bereits eine neue Stelle fest, bietet ein Auflösungsvertrag nur Vorteile. Schließt sich nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses jedoch keine neue Beschäftigung an, so kann die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Bedingungen erst einmal eine Sperre (von bis zu 12 Wochen) für das Arbeitslosengeld verhängen. Denn der Arbeitnehmer hat das Arbeitsverhältnis freiwillig beendet. Damit es dann zu keiner Sperre kommt, sollten folgende Faktoren beachtet werden:
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