Berichte aus den Jahren:
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Berichte aus diesem Jahr:
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Donnerstag 28. November 2024
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Mitarbeiterversammlung 2025
Einladung zur Mitarbeiterversammlung am Di., den 16. Januar 2025, ab 14.00 Uhr, Christuskirche, Friedrich-Naumann-Str. 66, 37081 Göttingen Tagesordnung: Top 1 Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen bei Kaffee und Kuchen Top 2 14.30 Uhr Begrüßung durch den Vorsitzenden (Hilmar Ernst, Vorsitzender der MAV) Top 3 Bildung eines Wahlausschusses für die MAV-Wahl 2025 Top 4 Überlastungsanzeige (Thilo Jahn, ver.di Gewerkschaftssekretär) Top 5 Verschiedenes Die Einladung zur Mitarbeiterversammlung mit der Tagesordnung und Anfahrtsbeschreibung hier |
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Mittwoch 27. November 2024
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Mittwoch 30. Oktober 2024
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Vorgriffsweise Auszahlung der erhöhten TV-L Entgelte ab dem 1. November 2024
Zum 1. November 2024 erhöhen sich die Tabellenentgelte des TV-L einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe um 200 Euro. Diese Erhöhung der Tabellenentgelte im TV-L-Bereich wird vorgriffsweise vorgenommen, da bisher die Redaktionsverhandlungen zu den Änderungstarifverträgen TV-L von den Tarifvertragsparteien noch nicht abgeschlossen sind. Der ADK liegen aus diesem Grund die Änderungstarifverträge TV-L im Wortlaut noch nicht vor. Um Fachkräfte zu halten, haben die drei beteiligten Kirchen in der ADK entschieden, dass in diesem besonderen Ausnahmefall im Gleichklang mit dem Land Niedersachsen ebenfalls ab dem 01.11.2024 die Erhöhung der Tabellenentgelte sowie die Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden und Praktikant*innen im Vorgriff auf einen entsprechenden ADK-Beschluss umgesetzt werden sollen. Im Vergleich zu den Vormonaten wird die Nettozahlung trotz der Tariferhöhung dennoch in vielen Fällen nicht deutlich höher, gegebenenfalls sogar etwas niedriger ausfallen, da die Inflationsausgleichszahlung im Vergleich zu den jetzt erhöhten Entgelten steuerfrei gezahlt wurde. Die Comramo wurde von der Hannoverschen Landeskirche beauftragt, die Umsetzung der Entgelterhöhung möglichst mit dem Dezembergehalt 2024 umzusetzen. Die übrigen Bestandteile des Tarifabschlusses TV-L werden erst umgesetzt, wenn der Wortlaut der Änderungstarifverträge vorliegt und die Übernahme der Tarifverträge durch die ADK beschlossen wurde. Dazu das Schreiben der Landeskirche |
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Mittwoch 30. Oktober 2024
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Efas-Newsletter Oktober 2024
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Donnerstag 22. August 2024
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Verwährter Inflationsausgleich während Elternzeit
Am 21.08.2024 ist die MAV darauf hingewiesen worden, dass eine Arbeitnehmerin aus dem TVöD-VKA-Bereich dagegen geklagt hatte, dass ihr während ihres Mutterschutzes die Inflationsausgleichszahlung nicht gezahlt wurde. Das Landesarbeitsgericht Essen (Az: 3 Ca 2231/23) hat der Beschäftigten Recht gegeben, dass dies eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts darstellt, weil besonders Mütter im Allgemeinen länger in Elternzeit gingen als Väter. Die Personalabteilungen werden vermutlich auf ein anders entschiedenes LAG-Urteil verweisen und Ansprüche zunächst mit der noch ausstehenden Entscheidung des BAG abwehren. Berechtigte Beschäftigte, die sich zum Zeitpunkt des Referenzzeitpunktes in Elternzeit befanden, sollten trotz dessen umgehend ihre Ansprüche geltend machen, damit mögliche Ansprüche nicht durch die Ausschlussfrist verfallen. Nutzt dazu gern die Anträge zur Geltendmachung TV-L und Geltendmachung TVöD-Sue Bereichen. |
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Freitag 12. Juli 2024
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Mittwoch 10. Juli 2024
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Neues aus der ADK:
Die Kirchengewerkschaft Niedersachsen berichtet über die Beschlüsse der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 13. Juni 2024. In der Sitzung wurde über wichtigen Änderungen in Bezug auf die Eingruppierung der Berufsgruppe der Sekretärinnen verhandelt. Ab dem 01.01.2025 werden die wesentliche Anpassungen vorgenommen. Näheres steht im ADK-Info 2/2024 |
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Mittwoch 3. Juli 2024
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Efas-Newsletter Juni 2024
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Montag 29. April 2024
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Efas-Newsletter April
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Montag 25. März 2024
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Efas-Newsletter März
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Dienstag 20. Februar 2024
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Efas-Newsletter Februar
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Montag 29. Januar 2024
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Neues aus der ADK:
In dieser ADK-Sondersitzung wurde die Übernahme des Inflationsausgleichsgeldes für alle kirchlichen Beschäftigten beschlossen, deren Eingruppierung sich nach den Regelungen des Tarifvertrages der Länder richtet. Näheres steht im ADK-Info 1/2024 |
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Montag 29. Januar 2024
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Efas-Newsletter Januar
| Mehr zu den Themen des Efas-Newsletters Dezember 2023 |
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Donnerstag 11. Januar 2024
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Vorbereitungs- und Qualifikationszeiten im Erziehungsdienst
Auf Grund der vielen Nachfragen zu den geleisteten Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten hier noch einmal für Euch das gemeinsame Schreiben des Kirchenamtes und der Mitarbeitervertretung Anschreiben Mitarbeitende Vorbereitungs- und Qualifizierungszeit In jedem Fall solltet Ihr Euch die Dienstvereinbarung zu den Arbeitszeitkonten durchlesen (rechte Spalte - Stichwort: "Arbeitszeitkonto"). Wenn Ihr noch Fragen habt, stehen wir Euch gern telefonisch beratend zur Seite. |
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Dienstag 9. Januar 2024
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Dienstvereinbarung Fahrtkostenzuschuss - Jobticket
Durch einen Beschluss in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) im letzten Jahr, kann im Rahmen einer Dienstvereinbarung ein Fahrtkostenzuschusses von bis zu monatlich |
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Montag 8. Januar 2024
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Wann erfolgt die Übernahme des TV-L Abschlusses?
Am 12. Dezember 2023 hatten wir bereits darüber informiert, dass für die |
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Donnerstag 21. Dezember 2023
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Montag 18. Dezember 2023
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Efas-Newsletter Dezember 2023
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Dienstag 12. Dezember 2023
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Tarifeinigung im TV-L
In der dritten Verhandlungsrunde wurde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder am 9. Dezember 2023 in Potsdam eine Tarifeinigung erreicht. Die Einigung sieht folgende Erhöhungen vor: • Einmalig 1.800 Euro im Dezember 2023 (Inflationsausgleich) • von Januar bis Oktober 2024 eine monatliche Zahlung in Höhe von 120 Euro (Inflationsausgleich) • ab dem 1.11.24 Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro • ab dem 1.02.25 Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um 5,5 Prozent (min. 340 €) Ver.di-Flugblatt zum Tarifabschluss im TV-L-Bereich: ver.di:Flugblatt_3VHR Für die kirchlichen Beschäftigten bleibt abzuwarten, ob das Ergebniss übernommen wird. Das Prozedere ist das bekannte: 1. Warten auf das Schriftliche Einigungspapier des Tarifabschlusses / 2. Beschluss in der ADK (Arbeitsrechtlichen Kommission in Hannover), ob und zu wann das Tarifergebniss für die kirchlichen Beschäftigten Gültigkeit bekommt. |
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