Umwandlungstage S+E:


Beschäftigte aus dem TVöD S+E Bereich, die eine SuE Zulage erhalten, können diese Zulage umwandeln in sogenannte Umwandlungstage. Maximal können so zwei zusätzliche freie Tage pro Jahr erreicht werden.

 

So erhaltet Ihr die Umwandlungstage:
 

Schritt 1: Geltendmachung
Die Umwandlungstage können generell bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres für das Folgejahr beantragt werden.
Nur für die Umwandlungstage im Jahr 2023 wurde die Frist der Beantragung bis zum 28. Februar 2023 verlängert. Für die Geltendmachung von Umwandlungstagen stellt Ihr bei Eurem Arbeitgeber unter Fristwahrung die Geltendmachung von Umwandlungstagen. Auf diese Geltendmachung von Umwandlungstagen erhaltet Ihr eine schrifliche Antwort Eures Arbeitgebers.

 

Schritt 2: Beantragung
Es können bis zu zwei konkrete Kalendertage in freie Tage umwandelt werden. Zu beachten ist hier:
• Die Umwandlungstage müssen spätestens vier Wochen vorher beantragt werden (einvernehmlich auch mit einer kürzeren Frist).
• Schriftlich, per E Mail ist es auch möglich. Antrag auf Umwandlungstage
• Der Arbeitgeber muss spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin die Beschäftigten in Textform informieren, ob diese genehmigt wurden.
• Reagiert der Arbeitgeber nicht (innerhalb von 2 Wochen), sind die Umwandlungstage nicht automatisch bewilligt.
• Dem Wunsch nach Umwandlungstagen können dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

Antrag auf Umwandlungstage

 

Schritt 3: Reduzierung der S+E-Zulage
Nach Inanspruchnahme des Umwandlungstages wird die S+E Zulage entsprechend gekürzt.

Diese Kürzung der S+E Zulage erfolgt, wie am Beispiel einer Erzieherin dargestellt. Folgende Daten der Erzieherin sind dafür entscheidend:
 
Eingruppierung = S 8a Stufe 3   |   S+E-Zulage von 130,- €   |   Wochenarbeitszeit = 39 Stunden   | Stundenlohn = 19,88 €
beantragter Umwandlungstag = 15.03.2023   |   Arbeitszeit an dem beantragten Umwandlungstag = 7 Stunden
Wert des beantragten Umwandlungstag (von 7 Stunden) = 139,16 €
 

Nach Inanspruchnahme des Umwandlungstages wird seitens des Arbeitgebers der Wert des Umwandlungstages berechnet. Dieses erfolgt mit dem persönlichen Stundenlohn (im Bsp. 19,88 €) und der Arbeitszeit an dem Umwandlungstag (im Bsp. 7 Std x 19,88 € = 139,16 €). Dieser sich ergebende Wert wird in der nächst folgenden Entgeltabrechnung abgezogen. In dem Beispiel heißt dies, dass im Folgemonat April von 130,- € S+E-Zulage 139,16 € abgezogen werden. Für den Monat April wird keine S+E-Zulage ausgezahlt. Für den nächsten Monat Mai wird die S+E-Zulage um die verbleibenden 9,16 € reduziert und nur 120,84 € Sonderzulage ausgezahlt (130 € - 9,16 €). Für die nächsten Monate wird die S+E-Zulage dann wieder in voller Höhe von 130,- € ausgezahlt, es sei denn, ein weiterer Umwandlungstag wird in Anspruch genommen.

  Jan. Febr. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
S+E-Zulage 130,- € 130,- € 130,- € 0,- € 120,84 € 130,- € 130,- € 130,- € 130,- € 130,- € 130,- € 130,- €

Letzte Änderung am 11.01.2023