Regenerationstage:
Beschäftigte
aus dem TVöD S+E Bereich, erhalten ab dem 1 Januar 2022 (bei 5 Tage Woche) zwei Regenerationstage pro Kalenderjahr.
Dieses sind jedoch keine weiteren Urlaubstage!
|
5-Tage Woche |
4-Tage Woche |
3-Tage Woche |
2-Tage Woche |
1-Tage Woche |
Regenerationstage |
2 |
2 |
1 |
1 |
0 |
Anspruchsvoraussetzungen:
• Im Kalenderjahr muss mindestens vier Kalendermonate Anspruch auf Entgelt bestanden haben um 2 Regenerationstage zu erhalten.
Bei weniger als 4 Monaten besteht nur der Anspruch auf einen Regenerationstag.
• Nicht genommene Regenerationstage werden nicht ausgezahlt.
• Der Anspruch besteht nicht pro Arbeitgeber sondern pro Kalenderjahr.
So werden die Regenerationstage beantragt:
• Die Regenerationstag/e müssen spätestens vier Wochen vorher beantragt
werden (Einvernehmlich auch mit einer kürzeren Frist).
• Schriftlich, per E Mail ist es auch möglich. Antrag auf Regenerationstage
• Der Arbeitgeber muss spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin
die Beschäftigten in Textform informieren, ob diese genehmigt wurden.
• Reagiert der Arbeitgeber nicht (innerhalb 2 Wochen), sind die
Regenerationstage nicht automatisch bewilligt.
• Dem Wunsch nach Regenerationstagen können dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
• Werden die Regenerationstage wegen dringender betrieblicher Gründe
versagt, werden diese in das Folgejahr übertragen und müssen spätestens bis zum 30. September genommen werden.
.
Antrag auf Regenerationstage
Letzte Änderung am 05.06.2024 |