Krankmeldung:
Im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall, dem Entgeltfortzahlungsgesetz, sind die Anzeige- und Nachweispflichten von Beschäftigten im § 5 geregelt (Im folgenden Text Fett-markiert und mit Anführungszeichen gekennzeichnet.).
Arbeitsunfähigkeit umgehend mitteilen
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen".
Sobald Sie also wissen, dass Sie wegen einer Erkrankung nicht zur Arbeit kommen können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Dies sollte vor Ihrem Arbeitsbeginn sein, damit Ihr Arbeitgeber gegebenenfalls noch eine Vertretung organisieren kann.
Bei wem und wie melde ich mich krank?
WER in Ihrer Einrichtung den Arbeitgeber in diesem Fall vertritt, und zu informieren ist, ist in den Einrichtungen unterschiedlich geregelt, oft ist es der direkte Vorgesetze. Die Form ist gesetzlich nicht festgelegt, es muss jedoch sichergestellt sein, dass von Ihrer Krankmeldung sofort Kenntniss genommen wird. In der Regel wird dies telefonisch, per E-Mail oder per SMS die Form sein.
Krankschreibung durch ärztliches Fachpersonal
Stellt die Ärztin/der Arzt die Arbeitsunfähigkeit fest und stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) aus,
so ist dieses direkt nach dem Arztbesuch dem Arbeitgeber zu melden.
Ab wann braucht es eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."
Wichtig ist hier zwischen den Begrifflichkeiten des "Kalendertages" und "Arbeitstages" zu unterscheiden. Die Krankheitstage werden in Kalendertagen gezählt. Mit dem "darauffolgenden Arbeitstag" ist der Tag bezeichnet, an dem tatsächlich oder betriebsüblich wieder gearbeitet werden muss/müsste. Beispiel: Bei einer wöchentlichen
Arbeitszeitverteilung von Montag bis Freitag muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) also wie folgt erfolgen:
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Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Samstag |
Sonntag |
Montag |
Krank |
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Krankheit über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung heraus
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen."
Die Krankenkasse informieren
"Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird."
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss innerhalb einer Woche nach Krankschreibung der Krankenkasse gemeldet werden. Dies dient auch dazu, dass gegebenenfalls der Anspruch auf Krankengeld gesichert ist.
Anzeige- und Meldepflichten für geringfügig beschäftigte Beschäftigte
Für Beschäftigte, die nur kurzzeitig beschäftigt sind oder einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob / 450€-Job) nachgehen, regelt die Dienstvertragsordnung (DVO) das Verhalten bei Krankheit. Anstelle des § 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz bestimmt die DVO im § 32 folgendes:
"Die Mitarbeiterin hat eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer auf Verlangen durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen."
Im Gegensatz zu den regulären Beschäftigten besteht also keine Pflicht einer Arbeitsunfähigkeitsmeldung vom Arzt, wenn der Arbeitgeber diese nicht einfordert.
Letzte Änderung am 18.10.2019 |