Probezeit:


Soweit nichts anderes vereinbart wird, beträgt die Probezeit in den (unbefristeten) Beschäftigungsverhältnissen 6 Monate.
Das bedeutet, dass sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende - ohne Angabe von Gründen - kündigen können.
Doch Achtung! Bei einem Wechsel auch innerhalb des Kirchenkreises (z. B. Verbandswechsel im Kita-Bereich) ist eine erneute Probezeit zurzeit leider immer noch die Regel.
Durch Verhandlung mit dem neuen Arbeitgeber kann auf eine erneute Probezeit verzichtet werden.

Letzte Änderung am 21.09.2021