Nichtanrechnung der Sonderzahlung

Wie sich ja nunmehr wohl herumgesprochen hat, ist es am 26.11.07 nach zähen Verhandlungen in der ADK gelungen, eine zusätzliche Sonderzahlung in Höhe von 30 % für dieses Jahr herauszuholen, die auch noch in diesem Jahr auf Euren Konten landen wird.
Uns erreichen nun Anfragen, ob diese 30 % auf die bereits im November gezahlten Sonderzahlungen angerechnet werden?

Die Antwort ist "NEIN", denn die folgenden Sonderzahlungen gemäß § 2 b der Dienstvertragsordnung (DVO) wurden 2004 in der ADK als Ausgleich, für den 2005 und 2006 teilweisen und im Jahr 2007 kompletten Wegfall des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, wie folgt ausgehandelt:

Die Zuwendungen erfolgten im Monat November und betrugen:

Für das Jahr 2005 30 %

Für das Jahr 2006 20 %

Für das Jahr 2007 gilt Folgendes:
Es gibt keine Zuwendung. Nur Angestellte der Vergütungsgruppen X bis Vc und Kr. I bis Kr. VI und Arbeiter erhalten neben ihrer Vergütung oder ihrem Lohn für den Monat November 2007 eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 120 Euro.
Desweiteren erhalten Angestellte und Arbeiter neben ihrer Vergütung oder ihrem Lohn für den Monat November für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den Monat November ein Orts- oder Sozialzuschlag gewährt wird, eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 25,56 Euro.

Wer also bereits im November eine Sonderzahlung bekommen hat wird sich Ende Dezember über eine weitere Sonderzahlung in Höhe von 30 % eines Monatsgehalts freuen können!
Es findet also keine Anrechnung der in der ADK ausgehandelten Sonderzahlung auf bisherige Zahlung statt.