Sonderurlaub:


Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.
(TV-L § 28)

 

 

Außer der Möglichkeit Sonderurlaub zu beantragen, können Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgeltes von Ihrer Arbeit freigestellt werden. Unter dem Stichwort Arbeitsbefreiung finden Sie auf unserer Homepage zum Beispiel Arbeitsbefreiungen für kirchliche Anlässe, Arztbesuchen oder zur Pflege eines Angehörigen...
Link zur Seite der Arbeitsbefreiung