Regenerationstage:


Beschäftigte aus dem TVöD S+E Bereich, erhalten ab dem 1 Januar 2022 (bei 5 Tage Woche) zwei Regenerationstage pro Kalenderjahr.
Dieses sind jedoch keine weiteren Urlaubstage!

  5-Tage Woche 4-Tage Woche 3-Tage Woche 2-Tage Woche 1-Tage Woche
Regenerationstage 2 2 1 1 0

 

Anspruchsvoraussetzungen:
• Regenerationstage müssen spätestens bis zum 30. September des Folgejahres genommen werden.
• Im Kalenderjahr muss mindestens vier Kalendermonate Anspruch auf Entgelt bestanden haben um 2 Regenerationstage zu erhalten.
  Bei weniger als 4 Monaten besteht nur der Anspruch auf einen Regenerationstag.
• Nicht genommene Regenerationstage werden nicht ausgezahlt.
• Der Anspruch besteht nicht pro Arbeitgeber sondern pro Kalenderjahr.

 

So werden die Regenerationstage beantragt:
• Die Regenerationstag/e müssen spätestens vier Wochen vorher beantragt werden (Einvernehmlich auch mit einer kürzeren Frist).
• Schriftlich, per E Mail ist es auch möglich. Antrag auf Regenerationstage
• Der Arbeitgeber muss spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin die Beschäftigten in Textform informieren, ob diese genehmigt wurden.
• Reagiert der Arbeitgeber nicht (innerhalb 2 Wochen), sind die Regenerationstage nicht automatisch bewilligt.
• Dem Wunsch nach Regenerationstagen können dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
• Werden die Regenerationstage wegen dringender betrieblicher Gründe versagt, werden diese in das Folgejahr übertragen.

 

Antrag auf Regenerationstage


Letzte Änderung am 10.01.2023