Jahresgespräche im Kirchenkreis Göttingen
Die Landesssynode hat beschlossen, dass Jahresgespräche bis zum 01.
Januar 2009 in allen Kirchenkreisen und landeskirchlichen
Einrichtungen eingeführt werden sollen. Der Kirchenkreistag hat deswegen am
10.12.2008 den Beschluss gefasst, dass mit allen auf Kirchenkreisebene
Beschäftigtigten jährlich ein Jahresgespräch geführt werden muss.
Durch diesen Beschluss sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
verpflichtet, an dem Jahresgespräch teilzunehmen. (Gleichzeitig haben
sie aber auch ein Recht darauf, dass mit ihnen ein Jahresgespräch
geführt wird.) Der Kirchenkreistag empfiehlt den Kirchenvorständen
die Jahresgespräche auch auf Gemeindeebene einzuführen.