Entgeltsystematik:


Die Höhe des Entgelts richtet sich maßgeblich an der Entgeltgruppe, die das formale Aufgabenübertragung und mit Einschränkung das Qualifikationsniveau wiederspiegelt, und der Entgeltstufe, die die Berufserfahrung innerhalb der Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber wiedergibt. Aus der Kombination beider Merkmale bauen sich die Entgelttabellen auf.

Die Entgeltgruppe
Im Kirchenkreis Göttingen regeln die Tarifwerke TV-L und TVöD, sowie die DVO die Eingruppierungen der Beschäftigten:

Pädagogisch Beschäftigte in den KiTas
und ab 01.01.2019 Beschäftigte im Sozialdienst
TVöD SuE Anlage 1 Teil B im Anhang zur Anlage C TVöD-VKA
Beschäftigte mit allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen
und bis 31.12.2018 Beschäftigte im Sozialdienst
TV-LAnlage A TV-L
Beschäftigte mit kircheneigenen Tätigkeitsmerkmalen DVOEntgeltordnung zur DVO

 

Die Entgeltstufe
Die Entgeltstufe ist von persönlichen Faktoren, wie z.B Erfahrungszeiten oder Betriebszugehörigkeit abhängig. Die meisten Entgeltgruppen umfassen sechs Stufen. Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe nach einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):

Stufenlaufzeiten für die Beschäftigten aus dem TV-L und der DVO*:
Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
-nach 1 Jahr in Stufe 1nach 2 Jahren in Stufe 2nach 3 Jahren in Stufe 3nach 4 Jahren in Stufe 4nach 5 Jahren in Stufe 5

*Die Entgeltgruppe 1 beginnt mit Stufe 2. Die jeweils nächste Stufe wird nach vier Jahren in der vorangegangenen Stufe erreicht. / In der EG 9k ist die Stufe 5 die Endstufe.

 

Stufenlaufzeiten für die Beschäftigten aus dem TVöD SuE-Bereich**:
Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
-nach 1 Jahr in Stufe 1nach 3 Jahren in Stufe 2nach 4 Jahren in Stufe 3nach 4 Jahren in Stufe 4nach 5 Jahren in Stufe 5

**Die Entgeltgruppe 1 beginnt mit Stufe 2. / Bei der S4 Fallgruppe 3 und S8b Fallgruppe 3 ist die Stufe 4 die Endstufe. / In den Fallgruppen 1 und 2 der S8b wird der Stufenaufstieg in die Stufe 5 erst nach 6 Jahren in Stufe 4 erreicht und es werden weitere 8 Jahre in Stufe 5 benötigt, um die Stufe 6 zu erhalten.

 

Tarifliche Einstufung:
Die tarifliche Einstufung richtet sich in erster Linie nach der Erfahrung der Beschäftigten. Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung in die Stufe 2, beziehungsweise bei einer einschlägigen Berufserfahrung von mind. drei Jahren in Stufe 3.

Übertarifliche Einstufung
Unabhängig von der Einstufung anrechenbarer einschlägiger Berufserfahrung kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs eine höhere Entgeltstufe gewähren. Siehe hierzu die Infos zu übertariflichen Einstufungen

 

Stand 27.02.2020