Meldung von Arbeits- und Wegeunfällen

BGW empfiehlt: Nach Arbeitsunfällen D-Arzt aufsuchen


Mitarbeiter sollten sich nach Arbeitsunfällen von Durchgangsärzte behandeln lassen. Diese behandeln den verunglückten Versicherten im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung „mit allen geeigneten Mitteln“, während die Maßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen und „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen“. Dies empfiehlt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Pressemeldung der BGW vom 14.06.10 Durchgangsarztverfahren Liste von Durchgangsärzten im Kirchenkreis