Arztbesuche während der Arbeitszeit:
Arztbesuche (sowie ärztliche Untersuchungen und ärztlich verordnete Behandlungen) während der Arbeitszeit sind im TV-L (Arbeitsbefreiung) folgendermaßen geregelt: Beschäftigte werden unter Fortzahlung des Entgelts für Ärztliche Behandlungen freigestellt, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen müssen. |