Arztbesuche während der Arbeitszeit:


Arztbesuche (sowie ärztliche Untersuchungen und ärztlich verordnete Behandlungen) während der Arbeitszeit sind im TV-L (Arbeitsbefreiung) folgendermaßen geregelt:

Beschäftigte werden unter Fortzahlung des Entgelts für Ärztliche Behandlungen freigestellt, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen müssen.
Die erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit gilt einschließlich erforderlicher Wege- und Wartezeiten. (TV-L § 29 Abs. 1f)