Freistellung zur Arbeitssuche:


Sie befinden sich auf Arbeitssuche und haben einen Termin zu einem Bewerbungsgespräch oder einer Hospitation? Wenn Sie jedoch zu dieser Zeit arbeiten, muss Ihr Arbeitgeber Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit freistellen.
Die Gesetzesgrundlage ist dafür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 629 Freizeit zur Stellungssuche. Hier heißt es: "Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren."

 

Voraussetzungen für die Freistellung zur Arbeitssuche:

    • Ihr Arbeitsberhältnis ist befristet
    • Sie haben das Arbeitsverhältnis gekündigt
    • Ihnen wurde gekündigt
    • Sie haben einen Auflösungsvertrag/Aufhebungsvertrag abgeschlossen

Die Regelungen gelten nicht in der Probezeit und bei Aushilfsbeschäftigungen.

 

Beantragung einer Freistellung zur Arbeitssuche
Der Arbeitnehmer darf nicht einfach der Arbeit fern bleiben, auch wenn er einen Antrag gestellt hat. Der Arbeitgeber muss die Freistellung erst genehmigen. Eine Beantragung für die Freistellung sollte auch möglichst früh dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Denn eine zu kurzfristige Beantragung kann trotz der oben aufgeführten Voraussetzungen abgelehnt werden (In der Regel ist ein Antrag, der erst zwei Tage vor dem Freistellungstermin gestellt wird, zu kurzfristig).
Die Anzahl der Tage einer Freistellung zur Arbeitssuche sind gesetzlich nicht begrenzt.
Sollte der Arbeitgeber trotz der oben aufgeführten Voraussetzungen eine Freistellung nicht gewähren, so kann der/die Beschäftigte den Anspruch notfalls auch gerichtlich durchsetzen.
Der Arbeitgeber darf auch nicht darauf drängen Urlaub/Resturlaub zu nehmen, um auf die Arbeitssuche zu gehen. Selbst wenn dem Arbeitnehmer nach der Kündigung bis Ende der Kündigungsfrist Urlaub gewährt wird, muss dieser notfalls auch finanziell ausgeglichen werden. Dies gilt nicht bei bereits gewährtem und genommenem Urlaub.

 

Angaben im Antrag zur Freistellung bei der Arbeitssuche:

    Grund der Freistellung (Angaben zu einem möglichen neuen Arbeitgeber sind nicht erforderlich)
    voraussichtliche Dauer