Arbeitssicherheit: Das Thema Arbeitssicherheit ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein wichtiges Thema. Gesetzlich geregelt im Arbeitsschutzgesetz. Das Ziel dieses Arbeitsschutzgesetzes ist es, die Gefahren am Arbeitsplatz zu reduzieren, so dass die Gesundheit der Beschäftigten erhalten bleibt. Es sollen Arbeitsunfälle vermieden werden und wenn möglich die Ausgestaltung der Arbeitsplätze den Beschäftigten angepasst werden. |
Vorsitzender: (Kirchenkreisvorstand) Bernd Leonhardt Tuchmacherweg 15 37079 Göttingen eMail: bernd.leonhardt@freenet.de |
Stellv. Vorsitzender: (Mitarbeitervertretung) Thomas Hartmann Auf dem Hagen 23 37079 Göttingen Tel.: (0551) 54763-13 e-Mail: thomas.hartmann@mav-goettingen.de |
Für das KKA: (Kirchenkreisamt) Steffen Creydt Düstere Straße 19 37073 Göttingen Tel: (0551) 4961-226 eMail: steffen.creydt@evlka.de |
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Für die MAV: (Mitarbeitervertretung) Elke Walter eMail: elke.walter@mav-goettingen.de |
Für die EFAS: (Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz) Steffen Ehbrecht Sicherheitsingenieur Durchwahl: (0511) 27 96-632 e-Mail: ehbrecht@efas-online.de |
Pflichten des Arbeitgebers zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Per Gesetz trägt der Unternehmer die Gesamtverantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Haftung liegt bei ihm. Bezogen auf eine Kirchengemeinde steht der Kirchenvorstand in der Verantwortung. Der Kirchenkreisvorstand haftet bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kirchenkreises und deren Dienststellen. |
1.) Fürsorgepflicht Grundsätzlich hat der Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten und Ehrenamtlichen eine Fürsorgepflicht. Sicherheitswidrige Weisungen dürfen nicht erteilt werden. |
2.) Organisitation von Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Arbeitgeber ist per Gesetz verpflichtet, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in seiner Einrichtung zu organisieren. Dazu gehören Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Darüber hinaus müssen eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt und für ausreichende Maßnahmen zur Brandbekämpfung gesorgt werden. |
3.) Gefährdungsbeurteilung Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist als Maßnahme zur Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren anzusehen. Diese ist für alle Beschäftigten durchzuführen, zu dokumentieren und bei Veränderungen zu aktualisieren. Hierbei kann der Arbeitgeber auf die Unterstützung der Orts-/Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Arbeitsmediziner/innen bauen. | 4.) Gefahrenhinweis Vor Aufnahme einer Tätigkeit, müssen die Beschäftigten und Ehrenamtlichen auf die speziellen Gefahren am Arbeitsplatz, sowie den Arbeitsmittel hingewiesen werden. Die Unterweisung kann in Form eines Gespräches stattfinden oder ganz praktisch am Arbeitsgerät selbst. Der Arbeitgeber muss diese Unterweisung regelmäßig durchzuführen. Dokumentiert wird dies mit der Unterschrift des/der Unterwiesenen, dass er/sie die Gefährdungshinweise und Gebote verstanden hat und diese zukünftig bei seiner/ihrer Tätigkeit beachten wird. |
Übertragung von Aufgaben an Beschäftigte/Ehrenamtliche |
Weitere Themen und Gesetze zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf unserer Homepage: Meldung von Arbeits- und Wegeunfällen Die folgenden Gesetzestexte zum Arbeitsschutz Arbeitssicherheit ist auch ein Thema in der Landeskirche. Link zur Homepage des Arbeitsschutzes |